AGB
Ein klarer Rahmen
für ein persönliches Lied.
Allgemeine Geschäftsbedingungen · Stand: 3. Oktober 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lebenslied.Studio
Stand: 3. Oktober 2026
Lebenslied.Studio
Herbert Jenning
Eichenstraße 14 · 20259 Hamburg
info@lebenslied.studio · www.lebenslied.studio
Geschichten, die das Leben schreibt. Lieder, die bleiben.
Inhaltsübersicht
1. Geltungsbereich und Anbieter
2. Vertragsgegenstand
3. Angebote und Leistungsumfang
4. Vertragsschluss
5. Preise und Zahlung
6. Mitwirkung des Kunden
7. Vom Kunden bereitgestellte Inhalte und Rechte Dritter
8. Interview, Aufzeichnung und Verarbeitung
9. KI-gestützte Text- und Musikproduktion
10. Korrekturen, Nachbesserung und Leistungsgrenzen
11. Termine, Bearbeitungszeiten, Fertigstellung und
Auslieferung
12. Nutzungsrechte am fertigen Lebenslied
13. Datensicherung und Aufbewahrung von
Projektdateien
14. Referenznutzung und Testimonials
15. Widerrufsrecht und Beginn der Leistung
16. Haftung
17. Schlussbestimmungen
Die nachfolgenden Bedingungen gelten in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblichen Fassung.
1. Geltungsbereich und Anbieter
1.1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Leistungen von Lebenslied.Studio, die über die Website, im Rahmen eines individuellen Angebots oder auf sonstigem Wege zwischen Lebenslied.Studio und dem Kunden geschlossen werden.
Das Angebot von Lebenslied.Studio richtet sich insbesondere an Verbraucher, die individuell gestaltete Lieder für private Zwecke erstellen lassen möchten.
Die regulären Produktpreise beziehen sich grundsätzlich auf die private Nutzung. Eine gewerbliche, geschäftliche, werbliche oder sonstige kommerzielle Nutzung bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
1.2 Anbieter
Vertragspartner des Kunden ist: Lebenslied.Studio
Herbert Jenning
Eichenstraße 14
20259 Hamburg
Deutschland
E-Mail: info@lebenslied.studio
Website: www.lebenslied.studio
Soweit für die Zahlungsabwicklung ein externer Zahlungsdienstleister, insbesondere PayPal, eingesetzt wird, übernimmt dieser lediglich die Zahlungsabwicklung. Vertragspartner für die Erstellung des Lebensliedes bleibt Lebenslied.Studio.
1.3 Individuelle Vereinbarungen
Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden, insbesondere bei Premium Plus oder bei einer vereinbarten kommerziellen Nutzung, gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, soweit ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Gegenstand der Leistungen
Lebenslied.Studio erstellt auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen individuelle oder teilweise individualisierte Musikstücke.
Je nach gewähltem Angebot können insbesondere folgende Arbeitsschritte Bestandteil der Leistung sein:
- Erfassung persönlicher Geschichten, Erlebnisse und Angaben,
- Auswertung von Fragebögen oder Interviews,
- Entwicklung und Bearbeitung eines Liedtextes,
- Festlegung einer musikalischen Stilrichtung,
- KI-gestützte Unterstützung bei Text- und Musikproduktion,
- Erstellung und Auswahl einer musikalischen Fassung,
- Erstellung eines Coverbildes,
- Aufbereitung und Auslieferung des fertigen Liedes.
Art und Umfang der geschuldeten Leistung richten sich nach dem jeweils gebuchten Angebot und der zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Leistungsbeschreibung.
2.2 Künstlerische Gestaltung
Bei einem Lebenslied handelt es sich um eine individuell gestaltete kreative Leistung.
Der Kunde kann im Rahmen des jeweiligen Angebots Wünsche, Informationen und insbesondere eine bevorzugte musikalische Stilrichtung angeben.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Melodie, Instrumentierung, Stimme, Interpretation oder sonstige konkrete künstlerische Ausgestaltung besteht nur, wenn dies ausdrücklich individuell vereinbart wurde.
Die endgültige kreative Umsetzung liegt im Rahmen der vereinbarten Leistung bei Lebenslied.Studio.
2.3 Grundlage der Erstellung
Die Erstellung erfolgt auf Grundlage der Informationen, die der Kunde Lebenslied.Studio zur Verfügung stellt.
Lebenslied.Studio ist nicht verpflichtet, vom Kunden übermittelte persönliche Geschichten, zeitliche Abläufe, Namen, Beziehungen oder sonstige tatsächliche Angaben eigenständig auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen.
2.4 Private Nutzung
Die regulären Angebote und Preise von Lebenslied.Studio sind für die private Nutzung des fertigen Liedes bestimmt.
Eine kommerzielle, geschäftliche oder werbliche Verwendung – beispielsweise als Unternehmens-, Image-, Produkt- oder Werbesong – bedarf einer gesonderten Vereinbarung über die entsprechenden Nutzungsrechte.
3. Angebote und Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweils aktuellen Produktbeschreibung auf der Website beziehungsweise bei Premium Plus aus dem individuell unterbreiteten Angebot.
3.1 Basis
Beim Angebot Basis stellt der Kunde Lebenslied.Studio die für die Erstellung erforderlichen Informationen grundsätzlich über einen strukturierten Fragebogen zur Verfügung.
Auf Grundlage dieser Angaben erstellt Lebenslied.Studio einen individuellen Liedtext und eine musikalische Umsetzung.
Der Kunde kann insbesondere persönliche Geschichten, wichtige Ereignisse, Personen, gewünschte Schwerpunkte sowie eine bevorzugte musikalische Stilrichtung angeben.
Die Auswertung, Verdichtung und kreative Umsetzung erfolgt durch Lebenslied.Studio.
Ein persönliches Interview ist im Basis-Angebot nicht enthalten, sofern dies nicht gesondert vereinbart wird.
Der genaue Umfang der ausgelieferten Dateien und ergänzenden Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung.
3.2 Premium
Beim Angebot Premium erfolgt die Informationsgewinnung insbesondere über ein persönliches Interview.
Das Interview dient dazu, Geschichten, Erlebnisse, Beziehungen, Wendepunkte und weitere für das Lied relevante Inhalte ausführlicher zu erfassen und einzuordnen.
Das Gespräch wird zum Zweck der Auswertung und Transkription aufgezeichnet. Eine entsprechende Information und die erforderliche Zustimmung erfolgen vor Beginn der Aufnahme.
Auf Grundlage des Interviews erstellt Lebenslied.Studio den Liedtext und die musikalische Umsetzung.
Die kreative Auswahl und Verdichtung der im Gespräch enthaltenen Informationen ist Bestandteil der Leistung.
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Produktbeschreibung.
3.3 Premium Plus
Premium Plus ist für Projekte vorgesehen, bei denen Umfang, Inhalt oder Art der gewünschten Umsetzung über die standardisierten Angebote hinausgehen.
Dabei können insbesondere zusätzliche Gespräche, weitere Personen, zusätzliche Audio-, Foto- oder Videomaterialien, umfangreichere Geschichten oder besondere Formen der Präsentation berücksichtigt werden.
Da Umfang und Aufwand unterschiedlich sein können, erfolgt vor Vertragsschluss grundsätzlich eine individuelle Abstimmung.
Auf dieser Grundlage erhält der Kunde ein individuelles Angebot, in dem insbesondere Leistungsumfang, Preis und gegebenenfalls besondere Vereinbarungen festgelegt werden.
Ein Vertrag über Premium Plus kommt erst auf Grundlage dieses individuellen Angebots zustande.
3.4 Pauschale Glückwunsch- und Anlasslieder
Für Kunden, die nur wenige persönliche Informationen zur Verfügung stellen können oder eine einfachere Liedform wünschen, bietet Lebenslied.Studio pauschale beziehungsweise teilweise individualisierte Glückwunsch- und Anlasslieder an.
Der Kunde wählt aus den jeweils angebotenen Liedvarianten beziehungsweise Grundkonzepten und übermittelt die für die Personalisierung erforderlichen Angaben, insbesondere Name, Anlass und gegebenenfalls weitere wenige Eckdaten.
Grundkonzept, wesentliche Textbestandteile und musikalische Gestaltung können bereits vorgegeben sein.
Der Umfang der individuellen Anpassung ergibt sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung.
3.5 Maßgeblichkeit der Produktbeschreibung
Für Art und Umfang der geschuldeten Leistung ist die zum Zeitpunkt der Bestellung dargestellte Produktbeschreibung maßgeblich.
Zusätzliche Leistungen oder Änderungen, die nicht Bestandteil des gebuchten Angebots sind, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Angaben, Beispiele, Hörproben und Muster dienen der Veranschaulichung möglicher Stil- und Gestaltungsrichtungen. Sie begründen keinen Anspruch auf eine identische oder unmittelbar vergleichbare musikalische oder textliche Gestaltung.
4. Vertragsschluss
4.1 Bestellung über die Website
Die Darstellung der Angebote auf der Website stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar. Sie ermöglicht dem Kunden, das gewünschte Angebot auszuwählen und anschließend eine verbindliche Bestellung abzugeben.
Der Kunde wird nach Auswahl des Angebots zum jeweiligen Bestellprozess weitergeleitet.
Unmittelbar vor Abgabe der Bestellung werden insbesondere die wesentlichen Merkmale der gewählten Leistung und der Gesamtpreis klar und verständlich angezeigt.
Vor Abschluss der Bestellung kann der Kunde seine Angaben überprüfen und gegebenenfalls korrigieren.
Mit Betätigung der entsprechend gekennzeichneten Schaltfläche, insbesondere „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer anderen gesetzlich zulässigen, ebenso eindeutigen Formulierung, gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrages ab.
4.2 Annahme und Vertragsbestätigung
Der Vertrag kommt zustande, wenn Lebenslied.Studio die Bestellung ausdrücklich als Auftrag bestätigt.
Eine lediglich technische Nachricht über den Eingang der Bestellung stellt noch keine Vertragsannahme dar, soweit sie nicht ausdrücklich zugleich als Auftragsbestätigung bezeichnet wird.
Nach Vertragsschluss erhält der Kunde die Vertragsbestätigung und die für seinen Vertrag maßgeblichen Informationen in Textform auf einem dauerhaften Datenträger, in der Regel per E-Mail.
Die maßgeblichen Vertragsunterlagen werden dem Kunden in einer Form zur Verfügung gestellt, die er speichern und unverändert wiedergeben kann.
Soweit gesetzlich erforderlich, enthält die Vertragsbestätigung auch die vom Kunden abgegebenen Erklärungen zum Beginn der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist.
4.3 Einbeziehung der AGB
Vor Abgabe seiner Bestellung erhält der Kunde die Möglichkeit, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einzusehen und zu speichern.
Die AGB werden Bestandteil des Vertrages, wenn der Kunde vor Abgabe seiner Bestellung auf ihre Geltung hingewiesen wurde, die Möglichkeit hatte, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen, und ihrer Geltung zugestimmt hat.
Ergänzend gelten die gesetzlich erforderlichen Informationen zum Widerrufsrecht sowie die zum Zeitpunkt der Bestellung maßgebliche Leistungsbeschreibung.
Die Datenschutzerklärung informiert über die Verarbeitung personenbezogener Daten. Sie ist nicht Bestandteil dieser AGB und bedarf keiner pauschalen Zustimmung des Kunden, soweit die jeweilige Datenverarbeitung auf einer anderen gesetzlichen Grundlage erfolgt.
4.4 Premium Plus
Premium Plus wird nicht über den regulären automatisierten Bestellprozess abgeschlossen.
Nach einer Anfrage erfolgt zunächst eine persönliche Abstimmung über Inhalt und Umfang des gewünschten Projekts.
Auf Grundlage dieser Abstimmung unterbreitet Lebenslied.Studio dem Kunden ein individuelles Angebot mit Leistungsumfang und Preis.
Der Vertrag kommt durch Annahme dieses Angebots zustande.
Individuelle Vereinbarungen im Premium-Plus-Angebot gehen diesen AGB vor, soweit sie ausdrücklich etwas Abweichendes regeln.
5. Preise und Zahlung
5.1 Preise
Für Basis, Premium sowie pauschale Glückwunsch- und Anlasslieder gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung ausgewiesenen Gesamtpreise.
Der maßgebliche Gesamtpreis wird vor Abgabe der verbindlichen Bestellung nochmals angezeigt.
Bei Premium Plus richtet sich der Preis nach dem individuellen Angebot.
Zusätzliche Kosten entstehen nur, wenn sie vorab ausdrücklich vereinbart wurden.
Lebenslied.Studio nimmt die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG in Anspruch. Umsatzsteuer wird daher nicht gesondert ausgewiesen.
5.2 Zahlungsarten
Dem Kunden stehen die im jeweiligen Bestellprozess ausgewiesenen Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Lebenslied.Studio kann zur Zahlungsabwicklung externe Zahlungsdienstleister, insbesondere PayPal, einsetzen.
Der Zahlungsdienstleister übernimmt die Zahlungsabwicklung. Vertragspartner für die Erstellung des Lebensliedes bleibt Lebenslied.Studio.
5.3 Fälligkeit
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist der Gesamtpreis mit Abschluss des Vertrages zur Zahlung fällig.
Sollte im Rahmen des Bestellvorgangs eine Zahlung bereits autorisiert oder eingezogen worden sein, bevor Lebenslied.Studio den Auftrag angenommen hat, wird der Betrag bei Nichtannahme des Auftrags unverzüglich zurückerstattet beziehungsweise die Autorisierung aufgehoben.
5.4 Beginn der Bearbeitung
Mit der inhaltlichen Bearbeitung beginnt Lebenslied.Studio, wenn
- der vereinbarte Preis gezahlt wurde,
- die für das jeweilige Angebot notwendigen Informationen vorliegen,
- und die Voraussetzungen zum Beginn der Leistung nach den Regelungen zum Widerrufsrecht erfüllt sind.
Hat der Kunde keinen vorzeitigen Leistungsbeginn gewünscht, beginnt die Bearbeitung erst nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist.
5.5 Fehlgeschlagene oder rückgängig gemachte Zahlungen
Kann eine vereinbarte Zahlung nicht durchgeführt werden oder wird sie rückgängig gemacht, ist Lebenslied.Studio berechtigt, die weitere Bearbeitung bis zur Klärung beziehungsweise vollständigen Zahlung auszusetzen.
Gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere im Zusammenhang mit einem berechtigten Widerruf oder einer sonstigen berechtigten Rückabwicklung, bleiben unberührt.
6. Mitwirkung des Kunden
6.1 Allgemeine Mitwirkung
Die Erstellung eines persönlichen Lebensliedes setzt die Mitwirkung des Kunden voraus.
Je nach Angebot erfolgt diese insbesondere durch das Ausfüllen eines Fragebogens, die Teilnahme an einem Interview, die Bereitstellung gewünschter persönlicher Informationen und Materialien sowie die Beantwortung erforderlicher Rückfragen.
6.2 Richtigkeit der Angaben
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm übermittelten Namen, Daten, Ereignisse, Beziehungen und sonstigen tatsächlichen Angaben nach seinem Kenntnisstand richtig sind.
Lebenslied.Studio ist nicht verpflichtet, diese Angaben eigenständig zu überprüfen.
Werden Inhalte aufgrund unzutreffender oder unvollständiger Angaben des Kunden entsprechend verarbeitet, stellt dies grundsätzlich keinen Fehler der Leistung von Lebenslied.Studio dar.
6.3 Fragebogen und Interview
Beim Angebot Basis erfolgt die Informationsgewinnung grundsätzlich über den vorgesehenen Fragebogen.
Bei Premium sowie grundsätzlich bei Premium Plus erfolgt die Informationsgewinnung insbesondere über ein persönliches Interview.
Das Interview wird zum Zweck der Auswertung und Transkription aufgezeichnet. Vor Beginn wird der Kunde ausdrücklich hierüber informiert und die erforderliche Zustimmung eingeholt.
Die Aufzeichnung ist Bestandteil des vorgesehenen Premium-Prozesses. Wird die erforderliche Zustimmung nicht erteilt, stimmen die Parteien ab, ob eine alternative Durchführung möglich ist. Ein Anspruch auf eine abweichende Durchführung besteht nur, wenn diese ausdrücklich vereinbart wird.
6.4 Rückfragen
Soweit während der Erstellung Rückfragen erforderlich werden, kann Lebenslied.Studio den Kunden über die von ihm angegebenen Kontaktdaten kontaktieren.
Der Kunde soll erforderliche Rückfragen innerhalb angemessener Zeit beantworten.
6.5 Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung
Kann die Erstellung wegen fehlender Informationen, Materialien, Antworten oder sonstiger Mitwirkungshandlungen des Kunden nicht begonnen oder fortgesetzt werden, verschieben beziehungsweise verlängern sich vereinbarte Bearbeitungszeiten entsprechend.
Lebenslied.Studio ist für Verzögerungen nicht verantwortlich, soweit diese auf einer fehlenden oder verspäteten Mitwirkung des Kunden beruhen.
Bleibt eine notwendige Mitwirkung trotz Aufforderung über einen längeren Zeitraum aus, kann Lebenslied.Studio dem Kunden eine angemessene Frist zur Nachholung setzen. Weitere gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
6.6 Grenzen der Mitwirkung
Die Bereitstellung von Informationen begründet keinen Anspruch darauf, dass sämtliche übermittelten Inhalte wörtlich oder vollständig in das Lied aufgenommen werden.
Auswahl, Verdichtung und künstlerische Verarbeitung sind Bestandteil der kreativen Leistung.
Die gewünschte musikalische Stilrichtung dient als wesentliche Orientierung. Eine bestimmte musikalische Umsetzung oder ein bestimmtes klangliches Ergebnis wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich individuell vereinbart wurde.
7. Vom Kunden bereitgestellte Inhalte und Rechte Dritter
7.1 Bereitstellung von Materialien
Der Kunde kann Lebenslied.Studio im Rahmen des gebuchten Angebots insbesondere persönliche Geschichten, Texte, Fotos, Abbildungen, Audio- oder Videoaufnahmen sowie weitere Dateien zur Verfügung stellen.
Art und Umfang richten sich nach dem gebuchten Angebot.
7.2 Berechtigung zur Nutzung
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er berechtigt ist, die bereitgestellten Inhalte für den vereinbarten Zweck zur Verfügung zu stellen.
Er versichert insbesondere, dass durch die vertragsgemäße Verwendung keine Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte oder sonstigen Rechte Dritter verletzt werden.
Soweit Rechte Dritter bestehen, ist der Kunde dafür verantwortlich, die erforderlichen Nutzungsrechte, Zustimmungen oder sonstigen Berechtigungen einzuholen.
Dies gilt insbesondere für Fotos, Videos, Audioaufnahmen und andere Inhalte, auf denen weitere Personen erkennbar oder hörbar sind oder die von Dritten erstellt wurden.
7.3 Rechtseinräumung zur Auftragserfüllung
Der Kunde räumt Lebenslied.Studio diejenigen einfachen Nutzungsrechte ein, die erforderlich sind, um den Auftrag vertragsgemäß durchzuführen.
Dies umfasst insbesondere das Recht, die Materialien im erforderlichen Umfang zu speichern, auszuwerten, technisch zu verarbeiten und für die Herstellung des vereinbarten Lebensliedes zu verwenden.
Die Rechtseinräumung erfolgt ausschließlich im für die Auftragserfüllung erforderlichen Umfang.
Eine Werbe-, Referenz- oder Testimonialnutzung durch Lebenslied.Studio ist hiervon nicht umfasst.
7.4 Ansprüche Dritter
Wird Lebenslied.Studio wegen eines vom Kunden bereitgestellten Materials berechtigt von einem Dritten in Anspruch genommen, weil der Kunde entgegen seinen Verpflichtungen nicht zur entsprechenden Verwendung berechtigt war, hat der Kunde Lebenslied.Studio im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen von hieraus entstehenden berechtigten Ansprüchen und erforderlichen Kosten freizustellen, soweit er die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
Lebenslied.Studio wird den Kunden über entsprechende Ansprüche informieren und ihm soweit möglich Gelegenheit zur Mitwirkung bei der Klärung geben.
7.5 Unzulässige Inhalte
Lebenslied.Studio erstellt keine Inhalte, deren Herstellung oder Verwendung gegen geltendes Recht verstößt.
Darüber hinaus behält sich Lebenslied.Studio vor, Aufträge abzulehnen oder nicht weiterzubearbeiten, wenn gewünschte Inhalte insbesondere
- beleidigend, verleumderisch oder gezielt herabwürdigend,
- menschenverachtend oder diskriminierend,
- volksverhetzend oder sonst hetzerisch,
- gewaltverherrlichend,
- geeignet sind, Rechte oder Würde anderer Personen erheblich zu verletzen,
- oder auf parteipolitische Werbung, politische Propaganda oder vergleichbare politische Agitation gerichtet sind.
Lebenslied.Studio ist für persönliche Geschichten, Erinnerungen, Würdigungen und individuelle Botschaften konzipiert und nicht als Dienstleistung für entsprechende politische oder herabwürdigende Kampagneninhalte.
Ergibt sich ein solcher Inhalt erst während der Bearbeitung, kann Lebenslied.Studio die weitere Bearbeitung ablehnen.
Bereits erbrachte Leistungen und gesetzliche Ansprüche beider Vertragsparteien bleiben unberührt.
8. Interview, Aufzeichnung und Verarbeitung
8.1 Durchführung von Interviews
Bei Premium sowie grundsätzlich bei Premium Plus erfolgt ein wesentlicher Teil der Informationsgewinnung durch ein persönliches Gespräch.
Das Interview dient dazu, relevante Geschichten, Erlebnisse, Beziehungen, Wendepunkte und persönliche Inhalte zu erfassen und einzuordnen.
Lebenslied.Studio kann im Verlauf des Gesprächs Rückfragen stellen und einzelne Themen vertiefen.
8.2 Aufzeichnung
Das Gespräch wird zum Zweck der Auswertung und Transkription aufgezeichnet.
Vor Beginn wird der Kunde ausdrücklich auf Aufzeichnung und Zweck hingewiesen. Die Aufnahme erfolgt erst nach entsprechender Zustimmung.
Die Aufnahme dient der Durchführung des Auftrags, soweit keine weitergehende gesonderte Einwilligung erteilt wurde.
8.3 Transkription und Auswertung
Die Interviewaufnahme kann ganz oder teilweise transkribiert und anschließend ausgewertet werden.
Lebenslied.Studio darf die darin enthaltenen Informationen strukturieren, zusammenfassen, sprachlich verdichten und nach ihrer Bedeutung für das Lebenslied auswählen.
Ein Anspruch darauf, dass sämtliche im Interview genannten Inhalte in das Lied aufgenommen werden, besteht nicht.
8.4 Informationen über Dritte
Bei Informationen über andere Personen sollen nur solche Angaben übermittelt werden, die für die Erstellung des Liedes tatsächlich erforderlich sind.
Ergänzend gelten die Regelungen des § 7.
8.5 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der geltenden Datenschutzbestimmungen und der Datenschutzerklärung von Lebenslied.Studio.
9. KI-gestützte Text- und Musikproduktion
9.1 Einsatz technischer und KI-gestützter Systeme
Lebenslied.Studio kann bei der Erstellung eines Lebensliedes technische und KI-gestützte Systeme einsetzen.
Dies kann insbesondere die Unterstützung bei Strukturierung und Auswertung von Informationen, Textentwicklung und Textbearbeitung sowie musikalischer Umsetzung, Gesang, Arrangement und Produktion umfassen.
9.2 Verantwortliche Gestaltung durch Lebenslied.Studio
Das fertige Lebenslied entsteht nicht allein durch eine automatisierte Eingabe von Kundendaten in ein KI-System.
Auswahl, Auswertung und Verdichtung der Informationen, Entwicklung und Überarbeitung des Liedtextes, musikalische Vorgaben, Auswahl geeigneter Ergebnisse und abschließende Zusammenstellung erfolgen im von Lebenslied.Studio verantworteten Produktionsprozess.
9.3 Datenminimierung bei externen Produktionssystemen
An externe Musikproduktions- oder KI-Systeme werden grundsätzlich nur diejenigen Inhalte übermittelt, die für den jeweiligen Produktionsschritt erforderlich sind.
Vollständige Fragebögen, Interviewaufzeichnungen, Interviewtranskripte, Kontaktdaten oder sonstige Kundendossiers werden nicht allein zum Zweck der Musikproduktion an solche Systeme übermittelt.
Für die Musikproduktion werden grundsätzlich der dafür aufbereitete Liedtext und die erforderlichen musikalischen Vorgaben verwendet.
Soweit der Liedtext auf Wunsch des Kunden Namen oder andere persönliche Angaben enthält, können diese Bestandteil des für die Produktion benötigten Textes sein.
Die Einzelheiten zur Verarbeitung durch eingesetzte externe Dienste ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
9.4 Besonderheiten KI-gestützter Musikproduktion
KI-gestützte Musiksysteme erzeugen Ergebnisse auf Grundlage von Vorgaben, ohne dass jedes musikalische Detail im Voraus vollständig steuerbar ist.
Angaben zu Musikrichtung, Stimmung, Tempo, Instrumentierung oder Gesangscharakter dienen daher als Vorgabe und Orientierung.
Ein Anspruch auf ein in jedem Detail im Voraus bestimmbares Ergebnis besteht nicht.
9.5 Einzigartigkeit und urheberrechtlicher Schutz
Das von Lebenslied.Studio erstellte Gesamtkonzept, die individuelle Geschichte, die textliche Bearbeitung und die Auswahl und Gestaltung der Produktion sind auf den jeweiligen Auftrag ausgerichtet.
Aufgrund der Funktionsweise KI-gestützter Systeme kann jedoch nicht garantiert werden, dass einzelne KI-generierte musikalische Elemente technisch ausschließlich oder einzigartig sind. Ähnliche oder gleiche KI-generierte Bestandteile können grundsätzlich auch in anderen Produktionen auftreten.
Ebenso kann nicht garantiert werden, dass an sämtlichen ausschließlich KI-generierten Bestandteilen nach geltendem Recht eigenständiger urheberrechtlicher Schutz entsteht.
Dies berührt nicht die vertraglich eingeräumten Nutzungsrechte am ausgelieferten Lebenslied.
10. Korrekturen, Nachbesserung und Leistungsgrenzen
10.1 Charakter der Leistung
Die Erstellung eines Lebensliedes ist eine kreative und in wesentlichen Teilen künstlerisch geprägte Leistung.
Musik, Gesang, Textwirkung, Klang und künstlerische Gestaltung unterliegen in erheblichem Umfang persönlichen Geschmacksempfindungen.
Lebenslied.Studio schuldet eine sorgfältige und an den vereinbarten Informationen und Vorgaben orientierte Erstellung, jedoch keine Garantie eines bestimmten subjektiven Gefallens.
10.2 Musikalische Wünsche
Der Kunde kann im Rahmen des jeweiligen Angebots Wünsche zur Stilrichtung und Gestaltung angeben.
Diese werden bei der Produktion berücksichtigt.
Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass sämtliche musikalischen Wünsche exakt in der vom Kunden vorgestellten Form umgesetzt werden.
Eine bestimmte Ähnlichkeit mit einem konkreten Künstler, Musikstück oder einer konkreten Aufnahme ist nicht geschuldet.
10.3 Änderungswünsche aus Geschmacksgründen
Eine vollständige oder teilweise Neuerstellung allein deshalb, weil dem Kunden die vertragsgemäß erstellte musikalische oder textliche Gestaltung subjektiv nicht gefällt oder er nachträglich eine andere Stilrichtung bevorzugt, ist nicht Bestandteil der vereinbarten Leistung.
Entsprechende Änderungswünsche können, soweit möglich, Gegenstand einer zusätzlichen Vereinbarung und Vergütung sein.
10.4 Berechtigte Korrekturen und Nachbesserung
Hat Lebenslied.Studio wesentliche, vom Kunden zutreffend übermittelte Informationen falsch verarbeitet oder weicht die Fassung erheblich von ausdrücklich vereinbarten wesentlichen Vorgaben ab, wird die Beanstandung geprüft und im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen angemessen korrigiert beziehungsweise nachgebessert.
Dies kann insbesondere gelten bei falsch wiedergegebenen Namen, falsch zugeordneten Personen oder Ereignissen, erheblichen sachlichen Fehlern oder einer wesentlichen Verfehlung ausdrücklich vereinbarter inhaltlicher Vorgaben.
10.5 Grundlage der Beurteilung
Maßgeblich sind die gebuchte Leistungsbeschreibung, die vom Kunden übermittelten Informationen, ausdrücklich getroffene individuelle Vereinbarungen und die in diesen AGB beschriebenen Leistungsgrenzen.
Hörbeispiele und bereits erstellte Lebenslieder dienen lediglich der Veranschaulichung.
10.6 Gesetzliche Rechte
Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei einer tatsächlich mangelhaften Leistung bleiben unberührt.
11. Termine, Bearbeitungszeiten, Fertigstellung und Auslieferung
11.1 Vereinbarte Termine
Persönliche Gespräche, Interviews und sonstige ausdrücklich vereinbarte Termine sind für beide Seiten verbindlich.
11.2 Rechtzeitige Absage oder Verschiebung
Ein Termin kann bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn ohne zusätzliche Kosten abgesagt oder verschoben werden.
Maßgeblich ist der rechtzeitige Zugang der Absage über eine von Lebenslied.Studio angebotene Kontaktmöglichkeit.
Die Absage oder Terminverschiebung beendet nicht den zugrunde liegenden Auftrag. Soweit möglich, wird ein Ersatztermin vereinbart.
11.3 Kurzfristige Absage und Nichterscheinen
Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn oder bei Nichterscheinen ohne rechtzeitige Absage kann Lebenslied.Studio eine Ausfallpauschale von 30,00 Euro berechnen.
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Bei einem außergewöhnlichen, vom Kunden nicht zu vertretenden Ereignis, das eine rechtzeitige Absage oder Teilnahme unzumutbar oder tatsächlich unmöglich macht, wird Lebenslied.Studio dies angemessen berücksichtigen.
Lebenslied.Studio kann insbesondere bei nachvollziehbaren kurzfristigen Ausnahmefällen oder einer problemlos möglichen einvernehmlichen Terminverschiebung auf die Ausfallpauschale verzichten.
11.4 Bearbeitungszeiten
Die Bearbeitungszeit beginnt, sobald die vereinbarte Zahlung eingegangen ist, die für die Erstellung erforderlichen Informationen vollständig vorliegen und der Beginn der Leistung nach den Regelungen zum Widerrufsrecht zulässig ist.
Werktage im Sinne dieser AGB sind Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz von Lebenslied.Studio.
Für die einzelnen Angebote gelten folgende Bearbeitungszeiten:
- Pauschale Glückwunsch- und Anlasslieder: bis zu 3 Werktage nach vollständigem Eingang der für die Personalisierung erforderlichen Angaben.
- Basis: bis zu 5 Werktage nach vollständigem Eingang des Fragebogens und der für die Erstellung erforderlichen Angaben.
- Premium: bis zu 7 Werktage nach Abschluss des Interviews und Eingang sämtlicher gegebenenfalls noch erforderlicher Informationen, Unterlagen oder Zustimmungen Dritter.
- Premium Plus: bis zu 14 Werktage nach Abschluss des Interviews und Eingang sämtlicher gegebenenfalls noch erforderlicher Informationen, Unterlagen oder Zustimmungen Dritter.
Fehlen für die Bearbeitung noch erforderliche Angaben, Unterlagen oder Zustimmungen, beginnt die jeweilige Bearbeitungsfrist erst mit deren vollständigem Eingang.
Wird das Lebenslied bereits vor Ablauf der angegebenen Bearbeitungszeit fertiggestellt, informiert Lebenslied.Studio den Kunden per E-Mail und stellt das fertige Lebenslied entsprechend den vereinbarten Bedingungen vorzeitig zur Verfügung.
Hat der Kunde keinen Beginn der Leistung während der gesetzlichen Widerrufsfrist gewünscht, beginnen die genannten Bearbeitungsfristen erst nach Ablauf der Widerrufsfrist und sobald die übrigen Voraussetzungen für den Bearbeitungsbeginn erfüllt sind.
11.5 Fertigstellung und Auslieferung
Das fertige Lebenslied wird digital zur Verfügung gestellt.
Die Auslieferung erfolgt entsprechend der Produktbeschreibung insbesondere als MP3-Datei und gegebenenfalls zusätzlich als WAV-Datei.
Soweit Bestandteil des Angebots oder individuell vereinbart, können zusätzlich ein Coverbild, Liedtext oder weitere Dateien bereitgestellt werden.
Die Bereitstellung kann insbesondere über Downloadlink, E-Mail oder eine andere vereinbarte digitale Übermittlungsform erfolgen.
Mit Bereitstellung der vereinbarten Dateien beziehungsweise eines geeigneten Zugangs zum Download gilt die Auslieferung als erfolgt.
11.6 Persönliche Übergabe bei Premium Plus
Bei Premium Plus kann vereinbart werden, dass das fertige Lebenslied erstmals im Rahmen eines persönlichen Online- Termins präsentiert wird.
Eine Aufzeichnung der Reaktion oder des Gesprächs erfolgt nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung.
Eine Zustimmung zur Aufzeichnung umfasst nicht automatisch eine Erlaubnis zur späteren Werbe-, Testimonial- oder Referenznutzung.
12. Nutzungsrechte am fertigen Lebenslied
12.1 Grundsatz
Mit vollständiger Zahlung und Bereitstellung des Lebensliedes erhält der Kunde die für die vereinbarte private Nutzung erforderlichen Nutzungsrechte, soweit Lebenslied.Studio über diese Rechte verfügt und zu ihrer Einräumung berechtigt ist.
Die eingeräumten Rechte sind grundsätzlich einfach, zeitlich und räumlich unbeschränkt und auf private, nicht kommerzielle Zwecke beschränkt.
12.2 Private Nutzung
Die private Nutzung umfasst insbesondere das Recht,
- das Lebenslied beliebig oft selbst anzuhören,
- es Familienmitgliedern, Freunden und anderen Personen im privaten Umfeld zugänglich zu machen,
- private Kopien herzustellen,
- es zu verschenken,
- es bei privaten Feiern und Veranstaltungen abzuspielen,
- es über Messenger oder vergleichbare private Kommunikationswege weiterzugeben,
- es auf persönlichen, nicht kommerziell genutzten Social-Media-Kanälen zu veröffentlichen,
- sowie es auf einem persönlichen, nicht kommerziell genutzten YouTube- oder vergleichbaren Kanal bereitzustellen.
Das Recht zur privaten Weitergabe umfasst auch das private Anhören und Verwenden durch den jeweiligen Empfänger.
12.3 Plattformveröffentlichungen
Soweit der Kunde das Lebenslied im Rahmen der nach diesen AGB erlaubten privaten Nutzung auf einer Online-Plattform veröffentlicht, darf er dem jeweiligen Plattformbetreiber diejenigen technischen Nutzungsrechte einräumen, die für die vertragsgemäße Bereitstellung des Beitrags auf dieser Plattform erforderlich sind.
Hierdurch wird kein darüber hinausgehendes kommerzielles Nutzungsrecht eingeräumt.
12.4 Kommerzielle Nutzung
Eine gewerbliche, berufliche, werbliche oder sonstige kommerzielle Nutzung ist von den regulären Preisen nicht umfasst.
Hierzu gehören insbesondere die Nutzung als Unternehmens- oder Image-Song, in Werbung für Unternehmen, Produkte oder Dienstleistungen, auf geschäftlich genutzten Websites oder Social-Media-Kanälen, in kommerziellen Videos oder Präsentationen, in Werbekampagnen oder zur gezielten Monetarisierung.
Eine solche Nutzung bedarf einer vorherigen gesonderten Vereinbarung.
Umfang und Vergütung werden individuell festgelegt.
12.5 Berufliche oder unternehmerische Inhalte
Die Tatsache, dass ein Lebenslied Geschichten aus einem beruflichen oder unternehmerischen Umfeld enthält, führt nicht automatisch zur Einräumung kommerzieller Nutzungsrechte.
Wird beispielsweise eine Unternehmensgründung oder berufliche Laufbahn Bestandteil des Liedes, bleibt eine werbliche oder geschäftliche Nutzung ohne gesonderte Vereinbarung ausgeschlossen.
12.6 Rechte von Lebenslied.Studio
Soweit Rechte an Text, Gestaltung oder sonstigen Bestandteilen bei Lebenslied.Studio liegen, verbleiben diese bei Lebenslied.Studio, soweit sie dem Kunden nicht ausdrücklich eingeräumt werden.
Lebenslied.Studio erhält hierdurch kein Recht, ein Kundenlied, die zugrunde liegende Geschichte oder personenbezogene Informationen zu eigenen Werbe- oder Referenzzwecken öffentlich zu verwenden.
Hierfür gilt ausschließlich § 14.
12.7 KI-gestützte Bestandteile
Soweit Teile des Lebensliedes mit KI-gestützten Systemen erstellt wurden, erhält der Kunde diejenigen Nutzungsrechte, über die Lebenslied.Studio aufgrund der jeweils geltenden Nutzungsbedingungen und sonstigen Rechtslage verfügen und die Lebenslied.Studio weitergeben darf.
Lebenslied.Studio übernimmt keine Garantie dafür, dass ausschließlich KI-generierte Bestandteile eigenständigen urheberrechtlichen Schutz genießen.
13. Datensicherung und Aufbewahrung von Projektdateien
13.1 Verantwortung des Kunden
Der Kunde ist nach Auslieferung dafür verantwortlich, die bereitgestellten Dateien dauerhaft auf eigenen geeigneten Datenträgern oder in einem eigenen Sicherungssystem zu speichern.
Lebenslied.Studio empfiehlt ausdrücklich eine zusätzliche Sicherung an mindestens einem weiteren Ort.
13.2 Freiwillige Aufbewahrung
Lebenslied.Studio kann fertiggestellte Projektdateien nach Abschluss des Auftrags freiwillig für einen begrenzten Zeitraum weiter vorhalten, um bei einem späteren Verlust gegebenenfalls eine erneute Bereitstellung zu ermöglichen.
Hieraus entsteht kein vertraglicher Anspruch auf dauerhafte Archivierung oder Wiederherstellbarkeit.
Lebenslied.Studio übernimmt insbesondere keine Garantie dafür, dass einmal ausgelieferte Dateien über einen bestimmten Zeitraum erneut zur Verfügung gestellt werden können.
13.3 Erneute Bereitstellung
Sind die betreffenden Dateien noch vorhanden, kann Lebenslied.Studio sie dem Kunden auf Anfrage erneut zur Verfügung stellen.
Ein Anspruch darauf besteht nicht.
13.4 Projekt- und Arbeitsmaterialien
Fragebögen, Interviewaufnahmen, Transkripte, Bilder, Videos, Arbeitsfassungen und sonstige projektbezogene Materialien werden nur so lange gespeichert, wie dies für die Durchführung des Auftrags, berechtigte Nachfragen sowie gesetzliche oder sonstige zulässige Zwecke erforderlich ist.
Die konkreten Informationen zu Speicherfristen und Löschung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
13.5 Speicherorte und externe Dienste
Informationen zur Speicherung der von Lebenslied.Studio selbst verwalteten Kunden- und Projektinformationen, zu Speicherorten sowie zu gegebenenfalls eingesetzten externen Diensten werden transparent in der Datenschutzerklärung dargestellt.
Gesetzliche Aufbewahrungspflichten, insbesondere für steuer- und handelsrechtlich relevante Geschäftsunterlagen, bleiben unberührt.
14. Referenznutzung und Testimonials
14.1 Keine automatische Referenznutzung
Die Beauftragung berechtigt Lebenslied.Studio nicht dazu, das fertige Lebenslied, persönliche Geschichten, Namen, Bilder, Audio- oder Videoaufnahmen oder sonstige personenbezogene Inhalte des Kunden zu Werbe- oder Referenzzwecken zu verwenden.
14.2 Gesonderte Zustimmung
Eine Nutzung zu Referenz-, Testimonial- oder Werbezwecken erfolgt ausschließlich aufgrund einer gesonderten freiwilligen Zustimmung.
Die Zustimmung kann sich insbesondere auf das vollständige Lebenslied oder Ausschnitte, Liedtext, Namen, die zugrunde liegende Geschichte, Fotos oder Videos, schriftliche Kundenstimmen, Interviewausschnitte oder eine aufgezeichnete Reaktion auf das Lebenslied beziehen.
Der konkrete Umfang wird in der jeweiligen Zustimmung festgelegt.
14.3 Freiwilligkeit
Die Zustimmung ist freiwillig.
Eine Ablehnung hat keinen Einfluss auf Durchführung, Preis oder Qualität der vereinbarten Leistung.
14.4 Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung
Soweit eine Referenznutzung auf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung beruht, kann diese für die Zukunft widerrufen werden.
Die Rechtmäßigkeit einer bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt.
Lebenslied.Studio wird zukünftige eigene Nutzungen nach einem wirksamen Widerruf im rechtlich und tatsächlich möglichen Umfang einstellen.
15. Widerrufsrecht und Beginn der Leistung
15.1 Gesetzliches Widerrufsrecht
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu.
Die Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage.
Der Kunde erhält eine gesonderte Widerrufsbelehrung mit den gesetzlich vorgeschriebenen Informationen.
15.2 Beginn nach Ablauf der Widerrufsfrist
Wünscht der Kunde keinen Beginn der Leistung während der gesetzlichen Widerrufsfrist, beginnt Lebenslied.Studio erst nach deren Ablauf mit der inhaltlichen Bearbeitung.
Die vereinbarten Bearbeitungs- und Bereitstellungsfristen beginnen in diesem Fall entsprechend später, sofern die weiteren Voraussetzungen für den Bearbeitungsbeginn erfüllt sind.
Die Bearbeitung beginnt damit regelmäßig frühestens ab dem 15. Tag nach Beginn der 14-tägigen Widerrufsfrist.
15.3 Vorzeitiger Leistungsbeginn auf Wunsch des Kunden
Der Kunde kann ausdrücklich verlangen beziehungsweise zustimmen, dass Lebenslied.Studio bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der vereinbarten Leistung beginnt.
Diese Erklärung wird im Bestellprozess gesondert eingeholt und nicht allein durch die Zustimmung zu diesen AGB ersetzt.
Der Kunde wird dabei entsprechend den gesetzlichen Anforderungen über die Folgen des vorzeitigen Leistungsbeginns informiert und bestätigt die erforderliche Kenntnis.
Die rechtlichen Folgen unterscheiden sich je nach Art des jeweiligen Leistungsbestandteils.
Bei Dienstleistungen kann das Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen mit vollständiger Erbringung der Dienstleistung erlöschen.
Bei nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellten digitalen Inhalten kann das Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen bereits mit Beginn der Vertragserfüllung erlöschen.
15.4 Wertersatz bei bereits begonnenen Dienstleistungen
Widerruft der Kunde einen Vertrag beziehungsweise einen entsprechenden Leistungsbestandteil, nachdem er ausdrücklich verlangt hat, dass vor Ablauf der Widerrufsfrist mit einer Dienstleistung begonnen wird, kann Lebenslied.Studio unter den gesetzlichen Voraussetzungen Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung verlangen.
Ein Wertersatz wird nur verlangt, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Für digitale Inhalte gelten die gesetzlichen Sonderregelungen.
15.5 Auslieferung digitaler Inhalte
Soweit die Auslieferung des fertigen Lebensliedes als Bereitstellung digitaler Inhalte einzuordnen ist, werden die hierfür gesetzlich erforderlichen Erklärungen und Informationen im Bestellprozess beziehungsweise vor der entsprechenden Bereitstellung eingeholt und dokumentiert.
15.6 Elektronische Widerrufsfunktion
Soweit gesetzlich erforderlich, stellt Lebenslied.Studio während einer laufenden Widerrufsfrist auf der Online- Benutzeroberfläche eine leicht zugängliche elektronische Widerrufsfunktion zur Verfügung.
Die Nutzung dieser Funktion ermöglicht dem Kunden die Abgabe einer Widerrufserklärung. Die gesetzlichen Voraussetzungen dafür, ob im konkreten Fall noch ein wirksames Widerrufsrecht besteht, bleiben hiervon unberührt.
Der Eingang einer über diese Funktion abgegebenen Widerrufserklärung wird dem Kunden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben elektronisch bestätigt.
15.7 Gesetzliche Rechte
Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.
Gesetzliche Widerrufsrechte werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.
16. Haftung
16.1 Unbeschränkte Haftung
Lebenslied.Studio haftet unbeschränkt für Schäden,
- die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden,
- aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- sowie in den Fällen, in denen eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
Dies gilt entsprechend für Pflichtverletzungen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
16.2 Leicht fahrlässige Pflichtverletzungen
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Lebenslied.Studio für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
16.3 Künstlerisches Ergebnis
Eine Haftung allein dafür, dass ein vertragsgemäß erstelltes Lebenslied nicht dem persönlichen Geschmack des Kunden entspricht, besteht nicht.
Die Regelungen über berechtigte Korrekturen und gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
16.4 Kundenmaterial
Lebenslied.Studio haftet nicht für Rechtsverletzungen, die ausschließlich darauf beruhen, dass der Kunde Materialien oder Informationen bereitgestellt hat, zu deren Verwendung er entgegen § 7 nicht berechtigt war, soweit Lebenslied.Studio die Rechtsverletzung weder kannte noch zu vertreten hat.
16.5 Externe Dienste
Soweit zur Durchführung des Auftrags externe technische Dienstleister eingesetzt werden, bleiben die gesetzlichen Haftungsregelungen unberührt.
Eine Haftung für vorübergehende technische Störungen oder Ausfälle externer Dienste besteht nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und soweit Lebenslied.Studio den jeweiligen Umstand zu vertreten hat.
17. Schlussbestimmungen
17.1 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als hierdurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden.
17.2 Individuelle Vereinbarungen
Individuelle Vereinbarungen zwischen Lebenslied.Studio und dem Kunden gehen diesen AGB vor, soweit sie ausdrücklich etwas Abweichendes regeln.
Dies gilt insbesondere für Premium Plus sowie gesonderte Vereinbarungen über kommerzielle Nutzungsrechte.
17.3 Vertragssprache
Vertragssprache ist Deutsch.
17.4 Kommunikation
Soweit weder Gesetz noch Vertrag eine strengere Form verlangen, können Mitteilungen und Vereinbarungen insbesondere per E-Mail oder über andere vereinbarte Kommunikationswege erfolgen.
17.5 Unwirksame Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.
17.6 Gesetzliche Verbraucherrechte
Zwingende gesetzliche Rechte von Verbrauchern werden durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht eingeschränkt.
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